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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniela B. •

Wie stehen Sie zu dem Thema, Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen?

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

im Koalitionsvertrag auf Seite 97 wurde "[...] Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus [...]" vereinbart, jedoch wurde trotz einer Petition u. a. gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von "Der Volksverpetzer" der geplante Anwendungserlass des Finanzministeriums, der dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben sollte, am 16.09.24 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bundesländern abgelehnt! Damit bleibt die dringend benötigte Rechtssicherheit für Projekte wie "CORRECTIV" oder "Der Volksverpetzer" weiter aus. Jetzt ist eine gesetzliche Regelung entscheidend, um Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen und ich bitte Sie inständig, dieses Anliegen im Bundestag zu unterstützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits an die zuständigen Abgeordneten von SPD und Grüne übergeben. Dieser Journalismus ist wichtig für die Gesellschaft, um Desinformationen entgegenzuwirken.

MfG

D. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir Grüne teilen Ihre Auffassung zur Wichtigkeit des gemeinnützigen Journalismus für unsere Gesellschaft. Neben den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem privatwirtschaftlichen Journalismus nimmt er eine zentrale Rolle für die vielfältige Medienlandschaft in unserem Land und zur Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft ein. Wir Grüne sind uns bewusst, dass dafür auch eine ausreichende Finanzierung von größter Bedeutung ist. 

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen hatten wir uns verpflichtet, „Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen sollte der gemeinnützige Journalismus im Anwendungserlass zu § 52 der Abgabenordnung aufgenommen werden. Hierbei handelte es sich zwar um keine gesetzliche Änderung, allerdings hätte die Regelung in der Praxis zu einer erheblichen Ausweitung der Anerkennung gemeinnütziger Journalismus-Organisationen geführt. Wie Sie richtig schreiben, wurde die beschriebene Regelung in einer gemeinsamen Sitzung von den Bundesländern leider abgelehnt. 

Es ist sehr bedauerlich, dass in den Verhandlungen zum Steuerfortentwicklungsgesetz auch eine gesetzliche Regelung zur Gemeinnützigkeit von Journalismus - wegen des abrupten Koalitionsendes - nicht mehr geeint werden konnte. Wir Grüne werden uns auch in Zukunft weiterhin für eine gesetzliche Regelung einsetzen. Dies schafft, im Vergleich gegenüber der Aufnahme in den Anwendungserlass, mehr Rechtssicherheit und entlastet die Finanzämter noch effektiver.

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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