(...) In diesem Zusammenhang bewerten wir auch den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) immer wieder geäußerten Verweis betreffend einer Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung äußerst skeptisch, da sich die diesbezügliche Argumentation allein darauf zu berufen scheint, dass es den Ergebnissen kritischer Studien an Evidenz fehle. Diese Argumentation ist jedoch nicht nachvollziehbar, da sie lediglich auf einen formalen Standpunkt stellt, dass Mobilfunkstrahlung solange unschädlich ist, bis das Gegenteil exakt und zweifelsfrei für alle Anwendungsfälle nachgewiesen wird. (...)