Viele Fragen wurden zwischenzeitlich individuell beantwortet. Für weitere Fragen zum Hessengeld steht die zentrale Informationsstelle des Landes zur Verfügung.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Ein Smartphoneverbot an Grundschulen ist aus meiner Sicht genau der richtige Schritt. Die von Ihnen erwähnte Initiative aus Thüringen begrüße ich ausdrücklich.
Die kommunalen Schulträger entscheiden über Bau, Unterhaltung und über mögliche Schadstoffprüfungen. Ich empfehle Ihnen den direkten Austausch mit dem Träger.
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.

