Sehr geehrter Herr Rhein, gibt es die Möglichkeit, bei fehlerhaftem Ausfüllen des Antrags auf Hessengeld, den Fehler nachträglich zu beheben? Es geht um Nichtbewilligung eines großen Geldbetrages.
Sehr geehrter Herr Rhein,
wir sind eine Familie und haben eine Immobilie zum ersten Mal erworben. Beim Beantragen des Hessengeldes habe ich den Fehler gemacht, nur mich als Antragstellerin zu vermerken, habe aber alle erforderlichen Unterlagen aller vier Familienmitglieder, die im Haus wohnen angehängt (Personalausweise, Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Kaufvertrag, Gewerbebescheid, etc.)
Meine Frage lautet:
Kann mein Mann nun nachträglich für sich und die Kinder einen weiteren Antrag stellen? Es wurde leider nur meine Wenigkeit bewilligt. Oder gibt es ein Ergänzungsformular, mit dem mein Mann und die Kinder nachträglich erfasst werden können?
Vielen Dank für die Antwort und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Natalie K.

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hessengeld. Sie hatten diese wortgleich auch an das zuständige Finanzministerium gerichtet und inzwischen von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die Ihren Antrag bearbeitet, eine Antwort erhalten. Ich gehe deshalb davon aus, dass diese Sache erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein