Warum beantworten Sie die Fragen zum Hessengeld nicht?
Sehr geehrter Herr Rhein.
Es gibt viele Fragen zum Hessengeld. Es geht um Kaufvertrag, Eigentumübergang, Zahlung des Kaufpreises. Warum beantworten Sie diese nicht? Viele verstehen nicht, warum man als Bewilligungsvoraussetzung den 01.03. und den Notarvertrag genommen hat, wenn man im Dezember im Koalitionsvertrag die Umsetzung beschlossen hat. Ich denke die Menschen haben zumindest ein Recht auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Hessengeld.
Die Landesregierung hat zum Hessengeld von Beginn an umfassend informiert. Viele der angesprochenen Fragen wurden zwischenzeitlich individuell beantwortet, insbesondere bei konkreten Fallkonstellationen. Weitere Punkte sind im Rahmen der laufenden Information und Kommunikation zum Programm erläutert worden. Abgeordnetenwatch.de ist hierfür nicht der vorgesehene Verfahrenskanal, da das Hessengeld nach klar definierten und einheitlichen Förderkriterien umgesetzt wird.
Zum Bewilligungszeitraum möchte ich ergänzen: Der Stichtag 1. März sowie der notarielle Kaufvertrag als Bewilligungsvoraussetzung wurden bewusst gewählt, um Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und eine klare Abgrenzung des Förderzeitraums sicherzustellen. Solche Stichtagsregelungen sind ein bewährtes und notwendiges Instrument bei staatlichen Förderprogrammen.
Für weitergehende oder einzelfallbezogene Fragen zum Hessengeld steht die zentrale Informationsstelle des Landes zur Verfügung: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein

