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Frage von Heribert K. •

Frage an Bettina Stark-Watzinger von Heribert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Stark-Watzinger,

Es geht mir nochmals um meine Frage vom 27. Oktober, die leider noch nicht von Ihnen oder Ihrem Büro beantwortet wurde. Ich bringe die Frage nochmals auf den Punkt:

Sollte es im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1992 (Steuerfreistellung des Existenzminimums) nicht so sein, dass eine Besteuerung des Mindestlohns unterbleibt und die erhobene Lohnsteuer stattdessen der Rentenversicherung zugeführt wird? Immerhin fallen ca. 1.000 Euro Lohnsteuer im Jahr auf den Mindestlohn in der Steuerklasse 1 an. Gebietet das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG, Art 1 GG) nicht gerade dem Gesetzgeber, dass jeder, der Mindestlohn bezieht, auch eine Mindestrente erhält, die ihn unabhängig von Sozialtransfers im Alter macht? Wenn dieses nicht gewährleistet ist - verstößt der Gesetzgeber dann nicht mit dem MiLoG gegen die Tarifautonomie? Mir ist bewusst, dass eine derartige Umstellung des Steuertarifs und der Rentenversicherung ein Mamutprojekt bedeutet- insbesondere Verteilung der Gemeinschaftsteuern und niedrigeres Steueraufkommen für die Bundesländer. Aber die Bundesländer, Bezirke und Kommunen werden doch umgekehrt durch so eine Maßnahme auch von Sozialtransfers entlastet. Die Zuführung der Steuer in die DRV ist für sich genommenen „haushaltsneutral“. Gebietet der Anspruch, „Volkspartei“ zu sein, nicht den Parteien, dass jeder, der zumindest den Mindeslohn bezieht, auch einen Anspruch auf eine (sozialtransfer-freie) Mindestrente hat? Gebietet dies nicht auch die Menschenwürde?

Mit freundlichen Grüßen

H. K.

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