Speziell die Energiepreispauschale wurde allerdings (mit dem 2. Entlastungspaket) gezielt allen aktiven Beschäftigten im September 2022 ausgezahlt, um deren hohen Mobilitätsaufwendungen für den Weg zur Arbeit und zurück abzufedern.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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