Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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