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Bettina Hagedorn
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Frage von Brigitte M. •

Guten Tag, arbeite im Privathaushalten, bin bei Minijob-Zentrale angemeldet. Mein Mann als Arbeitnehmer bekommt die 300€ mit Lohn ausgezahlt. Wer zahlt mir die EPP ?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,
ich habe laut Gesetz Anspruch auf die 300€, aber keiner der gefragt wurde, wollte für die Zahlung zuständig sein.
Bei Steuererklärung ist nur der Verdienst meines Mannes relevant.
Ich bitte Sie um eine klärende Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ewelina S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur 300 Euro Energiepauschale. JA, Sie bekommen als Beschäftigte in jedem Fall - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale. Voraussetzung ist allerdings natürlich, dass Ihr(e)  Arbeitgeber in den Privathaushalten für Sie jeweils eine Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben haben, was Sie persönlich mit Ihren privaten Arbeitergebern abklären müssen. Ich vermute angesichts Ihrer Frage, dass Sie eventuell für verschiedene Privathaushalte arbeiten und dass sich keiner Ihrer verschiedenen Arbeitgeber veranlasst sah, Ihnen mit dem Septemberlohn die 300 Euro Energiepauschale auszuzahlen, weil Sie möglicherweise mehrere Arbeitgeber bedienen und man die Energiepauschale natürlich nur EINMAL erhalten kann.

In diesem speziellen Fall können Sie die 300 Euro Energiepauschale aber dann bei der Einkommenssteuererklärung für 2022 (mit Ihrem Mann) geltend machen. Nicht Ihr Mann – der ja die Energiepauschale erhalten hat – aber Sie erhalten dann über den Steuerbescheid die 300 Euro rückwirkend „gutgeschrieben“.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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