Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD
90 %
/ 10 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Nicole K. •

Moin Frau Hagedorn, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?

Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Juni 2026 zum Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PfNOG) und dessen Auswirkungen auf pflegende Angehörige. Das ist ein Thema, das mich persönlich sehr beschäftigt – gerade weil ich die Pflege-Situation in meinem Wahlkreis Ostholstein aus vielen Gesprächen sehr gut kenne.

Zur – aus finanziellen Gründen zwingend erforderlichen – Reform der Pflege bzw. der Pflegeversicherung möchte ich allerdings anmerken, dass ein Referentenentwurf noch keine solide Grundlage für eine parlamentarische Debatte bildet, da sich der Entwurf aus dem Haus von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet und im Bundeskabinett deshalb noch gar nicht beschlossen wurde. Erst nach dem Kabinettsbeschluss beginnt die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag – vermutlich erst nach der Sommerpause gemeinsam mit weiteren Gesetzesvorhaben zu Reformprozessen im Gesundheitswesen, bei der Rente, zur Einkommenssteuerreform sowie – insbesondere – zum Bundeshaushalt 2027. Diese parallellaufenden Gesetzes- und Reformvorhaben der Bundesregierung bedingen einander, so dass sie vermutlich als Gesamtpaket von der Koalition auf den Weg gebracht werden müssen. Ich werde mich – wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion – für faire Lösungen im ‚Gesamtpaket‘ einsetzen, wobei es eine Balance geben muss, dass starke Schultern mehr Belastungen tragen können als schwache Schultern. Allerdings wird dieses Gesetzespaket, das zwingend zu Einsparungen und/der Mehreinnahmen im Bundeshaushalt führen muss, um einen verfassungskonformen Bundeshaushalt 2027 zu ermöglichen, vorhersehbar allen in unserem Land Einschnitte in bisher gewohnte Leistungen oder Standards abverlangen, die aber aus meiner Sicht zwingend gerecht verteilt sein müssen. Kein Gesetz verlässt im Bundestag das Parlament ohne Änderungen der Regierungsentwürfe. Öffentliche Sachverständigenanhörung tragen regelmäßig dazu bei, allen Betroffenen bzw. deren Interessenvertreter*innen Gehör zu verschaffen, was in der Regel erheblichen Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen haben kann. Bei den von Ihnen angesprochenen Fragestellungen zum Referentenentwurf zur Pflegereform teile ich Ihre kritische Sichtweise allerdings unbedingt.

Zu Ihren konkreten Anliegen:

  1. Halbierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
    Was der Referentenentwurf hier vorsieht, halte ich für eine der schwerwiegendsten Ungerechtigkeiten des gesamten Entwurfs: Die Rentenbeiträge, die für pflegende Angehörige in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden, sollen danach künftig halbiert werden. Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, wer Nächte durchwacht, wer auf die eigene Berufsausübung und damit auf eigenes Renteneinkommen teilweise verzichtet, darf dafür im Alter nicht mit einer niedrigeren Rente bestraft werden. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch – es ist auch moralisch nicht zu rechtfertigen. Pflegende Angehörige sind noch immer überwiegend Frauen und leisten täglich Enormes für ihre Familien und für die gesamte Gesellschaft. Wir müssen das Ziel verfolgen, dass auch künftig Angehörige zuhause gepflegt werden, weil wir z.B. gar nicht genug stationäre Pflegeplätze schaffen und mit dem erforderlichen Fachpersonal in unserer älter werdenden Gesellschaft ausstatten könnten. Wir müssen darum pflegende Angehörige in ihrer Leistung für unsere Gesellschaft anerkennen und damit auch angemessen absichern anstatt sie schlechter zu stellen.
     
  2. Neue Pflegebudgets
    Das Konzept der Bündelung von Leistungen zu flexiblen Pflegebudgets hat grundsätzlich etwas Vernünftiges: Es kann pflegenden Familien mehr Flexibilität in der Verwendung ihrer Unterstützungsleistungen geben. Unser gesundheitspolitischer Sprecher und gelernter Arzt Christos Pantazis hat anerkannt, dass eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation dem Grunde nach in die richtige Richtung gehen kann. Entscheidend wird aber die konkrete Ausgestaltung sein: Ersetzen die neuen Budgets die bisherigen Leistungen wirklich vollständig – oder sind sie de facto zu gering bemessen und damit eine versteckte Leistungskürzung? Diese und weitere Fragen werden wir im parlamentarischen Verfahren selbstverständlich klären müssen.
     
  3. Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen
    Ich sehe die geplante Streckung der Eigenanteilszuschüsse für Pflegeheimbewohner*innen sehr kritisch: Statt bisher nach jeweils 12 Monaten sollen die Erhöhungsstufen der Zuschüsse (15%, 30%, 50%, 75%) künftig erst nach 18 Monaten greifen. Das bedeutet in der Praxis, dass Pflegebedürftige und ihre Familien über einen deutlich längeren Zeitraum mehr ‚aus eigener Tasche zahlen‘ müssten, obwohl der pflegebedingte Eigenanteil schon jetzt auf kaum noch tragbarem Niveau liegt und dadurch dann perspektivisch immer die Kommunen die finanziell Leidtragenden sind. Die Finanzkraft der Kommunen hingegen zu stärken anstatt sie zu schwächen, muss Ziel dieser Regierungskoalition sein.
     
  4. Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade
    Die geplante Verschärfung der Anerkennungskriterien für Pflegegrad 1 bis 3 beobachte ich mit großer Sorge. Wenn höhere Einschränkungen notwendig sein sollen, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden, werden viele Menschen, die heute zu Recht Unterstützung erhalten, zukünftig durch das Netz fallen – ohne dass sich ihr tatsächlicher Bedarf verändert hätte. Gerade Menschen mit beginnender Demenz oder moderaten körperlichen Einschränkungen sind auf die Leistungen der unteren Pflegegrade angewiesen, um länger in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung gut betreut bleiben zu können. Die Einführung des Pflegegrades 1 im Jahr 2017 war – ebenfalls in einer Regierung aus CDU/CSU und SPD - ein bewusster politischer Fortschritt, um den längeren Verbleib älterer Menschen mit beginnenden Einschränkungen zu ermöglichen -  eine Verschärfung der Schwellenwerte würde diesen Fortschritt schlicht rückgängig machen. 

Liebe Frau K., das Thema bewegt aktuell viele Menschen in unserem Land und wird auch in den Bundesländern diskutiert. Insofern werden sich die Bundesländer über den Bundesrat mit Sicherheit in diese Debatte einmischen. Auf die nachfolgenden Beratungen dürfen wir gemeinsam gespannt sein.

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre B. H.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD

Weitere Fragen an Bettina Hagedorn