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Bettina Hagedorn
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Frage von Frank M. •

Moin, Sind das Bundeskartelamt und die Bankenaufsicht im Jahre 2022 in ihrer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung und Verfügungsstruktur noch zeitgemäß?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,
in meiner Wahrnehmung sind das Bundeskartelamt und die nationale Bankenaufsicht in unserer Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Ausgestattet, rein bezogen auf Befugnisse.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Ihre Frage vom 01. Juni, ob „das Bundeskartellamt und die Bankenaufsicht im Jahr 2022 in ihrer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung und Verfügungsstruktur noch zeitgemäß sind“, beantworte ich gern. Ich halte beide Behörden in der Tat für extrem wichtige Aufsichtsorgane unseres Wirtschafts- und Finanzsystems, deren Aufgaben rasant zunehmen und die darum auch in der jetzigen Ampelkoalition endlich deutlich gestärkt werden sollen. Dazu haben wir weitreichende Festlegungen in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, für deren Umsetzung die jeweils zuständigen Minister verantwortlich sind: das ist beim Bundeskartellamt Dr. Robert Habeck als Wirtschaftsminister und Christian Lindner als Finanzminister bei Reformen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das Bundeskartellamt werden wir im Umgang mit den diversen digitalen Plattformen sowie die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht stärken und die Fusionskontrolle ausbauen. Mit dem heute verabschiedeten Bundeshaushalt 2022 haben wir für das Bundeskartellamt mit 31 weiteren Stellen ausgestattet. Hiermit haben wir bereits unser Versprechen gehalten, und das Bundeskartellamt signifikant personell verstärkt!

Zitat Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen ein Level Playing Field im Wettbewerb und setzen uns für ambitionierte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) ein, die nicht hinter bestehende nationale Regeln zurückfallen dürfen. Dazu gehören auch europäisch einheitliche Interoperabilitätsverpflichtungen und Regelungen zur Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt stärken wir im Umgang mit Plattformen.“ (Seite 15)

„Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb. Diese müssen auch den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln. Wir werden prüfen, wie das Bundeskartellamt gestärkt werden kann, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und diese abzustellen.“ (Seite 25)

„Wir unterstützen fairen Wettbewerb mit fairen Preisen im Lebensmittelmarkt. Wir werden die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken. Wir gehen gegen unfaire Handelspraktiken vor und prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann.“ (Seite 37)

Bezugnehmend auf die BaFin haben wir als Regierung nicht nur Reformvorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten, um diese Institution und ihre Befugnisse den aktuellen Erfordernissen anzupassen, sondern es wurden bereits erste wichtige Schritte zur Stärkung abgeschlossen. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I vom 23.05.2022 haben wir der BaFin eine spezialgesetzliche Befugnis zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zum Zwecke der Durchsetzung von Handelsverboten bei Sanktionsbezug erteilt. So leisten wir kurzfristig einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung der gegen Russland und das Putin-Regime beschlossenen Sanktionen.  

Wir werden die BaFin weiter organisatorisch und personell konkret stärken.

Zitat Koalitionsvertrag: „Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell stärken, und dabei auch den Zoll, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) stärken.“ (Seite 131)

„Wir wollen die Reform der deutschen Finanzaufsicht BaFin fortsetzen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden muss intensiviert werden. Die BaFin muss als Arbeitgeberin attraktiver werden. Die Gründung, Übernahme, Umstrukturierung oder Kapitalstärkung von Banken und Finanzdienstleistern soll zügiger als bisher möglich sein. Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken. Wir werden umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah umsetzen. Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten. Wir werden die BaFin beauftragen, Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt zu identifizieren. Im Rahmen des Reformprozesses der BaFin sorgen wir für die Intensivierung des Informationsaustausches mit andern internationalen Behörden, die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten werden wir stärken und die Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt identifiziert die BaFin ebenfalls unter unserer Regierung.“ (Seite 135)

Ich stimme Ihnen also ausdrücklich zu, dass die beiden Behörden dringend gestärkt werden müssen, um Ihre wichtigen Aufgaben effektiv umsetzen zu können. Ich bin sicher, dass die beiden zuständigen Minister – Dr. Robert Habeck und Christian Lindner – diese Reformprozesse als ihre Aufgabe sehr ernst nehmen werden, denn dieses ist das erklärte Ziel der Ampelkoalition.

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

 

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