Es gibt nach wie vor große Unterschiede in der geistigen und emotionalen Reife zwischen einem 18-Jährigen und einem 25-Jährigen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass Gerichte weiterhin die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein junger Mensch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.
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