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Bernd Westphal
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Frage von Klaus N. •

Frage an Bernd Westphal von Klaus N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Westphal,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über abgeordnetenwatch.de. Obwohl ich lediglich stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags bin, ist das Thema Organspende ein für mich wichtiges Thema und von gesellschaftlicher Relevanz. Daher beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die niedrige Zahl von Organspendern in Deutschland ist zunächst einmal schlecht. Grundsätzlich ist es nicht tolerierbar, dass viele Menschen unnötig leiden oder Schmerzen haben, weil keine Organe für sie vorhanden sind. Weil sich Menschen, auch solche, die zu einer freiwilligen Spende bereit wären, im Vorfeld keine Gedanken gemacht haben bzw. keinen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Angehörigen in einer Situation eines Hirntodes einer nahe stehenden Person eine Entscheidung zur Organspende abzuverlangen, kann ebenfalls nicht Ziel sein. Wir brauchen unausweichlich eine generelle Debatte in der Gesellschaft um das Thema Organspende und insbesondere um die Widerspruchslösung. Jede und jeder muss sich mit dem Thema auseinandersetzen und für sich beurteilen, wie er oder sie dazu steht.
Die Diskussion um ein mögliches Gesetz muss im Bundestag geführt werden. Ähnlich der erfreulicherweise sehr sachlichen Debatte um Sterbehilfe darf eine Entscheidung nur dem Gewissen unterworfen sein. Über potenzielle inhaltliche Aussagen eines möglichen Gesetzestextes kann ich keine Aussagen machen, Spekulationen bringen für eine Meinungsbildung im Vorfeld nichts. Dazu ist die Debatte noch viel zu wenig ausgereift.
Eine breite Diskussion zur Aufklärung, nicht nur bei mir im Wahlkreis, sondern flächendeckend, ist dringend geboten und für 2019 in Planung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Westphal

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