Warum zahlt der Bund nicht die versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung zu 100%? Warum zahlt der Bund nicht die Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher zu 100%? Was macht die SPD?
Die gesetzl. Rentenversich. muss jährlich zwischen 68 Milliarden Euro (in enger Abgrenzung) und über 124 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) aufbringen.Dies sind "gesamtgesellschaftliche" Aufgaben,für die keine oder nicht ausreichende Beiträge gezahlt wurden!
Der Bund erstattet die Summe aber nur anteilig als Rentenversicherungszuschuss.
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/10/beitrag/versicherungsfremde-leistungen-in-der-rentenversicherung-vom-bundeszuschuss-gedeckt.html
1. Wo bleibt die Beteilung der Beamten,Selbständigen,Politiker,...wenn es doch GESAMTGESELLSCHAFTLICHE Aufgaben sind?Weshalb zahlt dann nicht der Bund 100%?
2. Die gesetzl. Versicherten zahlen also für GESAMTGESELLSCHAFTLICHE Ausgaben? Sowohl in der Rentenversicherung, wie auch in der Krankenversicherung (Bürgergeldempfänger).
Wieso glaubt die SPD ernsthaft, sie macht damit Politik für die Arbeitnehmer:innen und Rentner?
Klebt die SPD an der Macht?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Über die Frage, ob versicherungsfremde Leistungen, die über die GRV geleistet werden, ausreichend aus Steuermitteln gegenfinanziert sind, streiten sich Fachleute seit vielen Jahren. Schon bei der Frage, was versicherungsfremde Leistungen sind, gehen die Meinungen auseinander. Ein gutes Beispiel ist die Hinterbliebenenrente. Sie galt bis 1986 als versicherungseigene Leistung, heute gilt sie bei einigen als versicherungsfremd, weil es bei der Auszahlung eine Deckelung gibt. Hier zeigt sich gut, dass das eine akademische Diskussion ist, die uns bei der Sicherung stabiler Renten nicht weiterbringt.
Eine gesetzliche Abgrenzung, was versicherungsfremd bzw. versicherungseigen ist, gibt es nicht. Festgelegt ist nur, dass sie pauschal durch Bundeszuschüsse abzugelten sind. Es gibt deshalb keinen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der Bundeszuschüsse und der Höhe der versicherungsfremden Leistungen. In der Tat decken die Bundeszuschüsse in die DRV diese Leistungen, zumindest wenn man der sog. erweiterten Abgrenzung folgt, nicht komplett ab.
Der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung und für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Aber: Im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegen die Bundeszuschüsse zur Rente seit vielen Jahren unverändert stabil bei 22 Prozent des BIP. Mir ist wichtig, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein gutes Auskommen habe und deshalb ist jeder Cent, den wir dafür sinnvoll ausgeben, gut und richtig.
Um alle zu beteiligen, nicht nur die Versicherten, haben wir auf Drängen der SPD im vergangenen Jahr nicht nur bei der Ausweitung der Mütterrente, sondern auch bei der Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau eine komplette Steuerfinanzierung beschlossen. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel

