Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Carolin S. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Carolin S. bezüglich Kultur

Bevor man die GEZ wieder erhöht sollte man da nicht vorher prüfen, ob das Geld sinnlos ausgegeben wird und evtl refokusieren?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Steiner,

der Rundfunkbeitrag ist ein Thema, das sehr kontrovers diskutiert wird und die Gemüter tatsächlich immer wieder erhitzt. Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, bei dem finanziell alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag leisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut, das einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung darstellt und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst leistet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch zur Finanzierung über den Rundfunkbeitrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist essentiell für unsere Demokratie, da die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen System auf der freien Verfügbarkeit möglichst objektiver Informationen aus vielfältigen Quellen basiert. Gerade auch in Zeiten von Fake-News und Desinformation ist er wichtiger denn je. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten leisten zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft einen elementaren Beitrag - wir wollen eben keinen medialen Einheitsbrei, wo einige wenige Medienkonzerne nur das senden, was ihnen Quote und damit Werbeeinnahmen bringt. Nur durch die solidarische Finanzierung, zu der alle beitragen, die dazu finanziell in der Lage sind, kann der öffentlich-rechtliche Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag erfüllt werden.

Ich bin daher nicht der Meinung, dass das Geld sinnlos ausgegeben wird, kann Ihren Unmut aber ein wenig nachvollziehen. Subkulturelle Angebote oder sogenannte Independent-Produktionen in Musik, Film, Unterhaltung etc. rutschen, wenn überhaupt abgebildet, an den Programmrand. Nicht das Schielen auf die Einschaltquoten muss das Ziel sein, sondern die Abbildung der reichen kulturellen und künstlerischen Vielfalt in unserem Land. In unserem Antrag von 2019 zum Öffentlich-rechtlichen Rundfunk (http://dserver.bundestag.btg/btd/19/084/1908475.pdf) betonen wir auch diesen Aspekt: "Um ein vielfältiges Angebot mit unterschiedlichen Perspektiven zu gewährleisten, haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zudem dafür Sorge zu tragen, dass die gesamtgesellschaftliche Diversität abgebildet wird und das Programm den daraus folgenden vielfältigen Perspektiven gerecht wird.“

An dieser Stelle will ich auch noch darauf hinweisen, dass Reformen oder Evaluationen der Rundfunkgebühr Ländersache sind. Bei der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren hat der Bundestag kein Mitspracherecht. Auch die Mitglieder der Landesparlamente können über den Rundfunkstaatsvertrag lediglich pro oder contra abstimmen, sie haben keine Möglichkeit der Mitgestaltung.

Deshalb empfehle ich Ihnen, Ihre Kritik an die Staatskanzlei Ihres Bundeslandes zu richten, da diese gegebenenfalls Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag ausarbeiten könnten.

Viele Grüße
Beate Walter-Rosenheimer

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