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Barbara Hendricks
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Barbara Hendricks von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

ist das Parteiengesetz gegenüber dem Gesetz zum Bankenrettungspaket nachrangig, wenn es um Großspenden an Parteien von unter dem Rettungsschirm stehenden Banken geht?
Wird die SPD von einer Bank(Staatsbeteiligung unter 25 %) eine Spende annehmen, wenn die Bank unter dem Rettungsschirm steht?

Sind Großspenden an Parteien mit der Zweckbestimmung des Gesetzes zum Bankenrettungspaket vereinbar?

War die Kapitalhilfe zu hoch, wenn die Bank sich nach dem Eingang Großspenden an Parteien leisten kann?
Ist die offensichtliche Zuvielzahlung ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht?
Beteiligen sich Parteien durch die Annahme der Spenden an den Gesetzesverstößen?

Meine Meinung: Steuergelder dürfen nicht im Umwege über eine unter dem Rettungsschirm stehende Bank an Parteien weitergeleitet werden. Steuergeldausgaben müssen sich stets am unabdingbaren Bedarf(also kein Spielraun für Spenden von beispielsweise 100.000 Euro) orientieren.
Vermutlich ist meine Meinung auch für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Trotzdem: Wenn erst eine Partei diese Spende angenommen hat, gibt es für sie kein Zurück sondern nur untaugliche Rechtfertigungsversuche. Die Allgemeinheit muß rechtzeitig vor Schäden bewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

für Ihre Anfrage vom 02. März danke ich Ihnen.

Über die Annahme von Spenden entscheidet die SPD im konkreten Einzelfall. Dies geschieht selbstverständlich im jeweils gegebenen politischen und rechtlichen Kontext.

Das Parteiengesetz beschreibt detailliert die Befugnis politischer Parteien, Spenden anzunehmen und listet die Fälle auf, in denen Spenden verboten sind. Dieser Maßstab ist für uns verbindlich.

Selbstverständlich konnte das Parteiengesetz die Aufgaben­stellung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (Soffin) nicht vorwegnehmen. Ich versichere aber für den Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, dass wir Spenden von Unternehmen, die auf die Garantieleistungen des Soffin zurückgreifen, nicht annehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks