digitalen Selbstbestimmung. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Sehr geehrte Frau Becker
ich schreibe Ihnen heute mit einem konkreten Anliegen zum Schutz der digitalen Selbstbestimmung.
Aktuell wird auf EU-Ebene und im Bundestag über die Regulierung von Deepfakes debattiert. Ein kritischer Punkt, ist die Bedingung des „großen Schadens“ für eine Strafbarkeit.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass dieser Passus gestrichen wird.
Warum?
Ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte findet bereits statt, wenn eine Person ohne Zustimmung in in (porno-)grafische Deepfakes montiert wird.
Opfer sollten nicht erst beweisen müssen, dass ihr Leben bereits ruiniert ist, bevor das Gesetz greift. Der Schutz der Würde muss beim Akt der Grenzverletzung beginnen, nicht erst bei deren Folgen.
Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Mit freundlichen Grüßen
V.. B.


