Generell ist es so, dass Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner über die hauptanspruchsberechtigte Person, die selbst alle Voraussetzungen erfüllen muss, mit das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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