Der Artikel 91e des Grundgesetzes sieht in der Regel die Einrichtung von gemeinsamen Einrichtungen vor. Als Ausnahme wurde die Möglichkeit für die Kommunen aufgenommen, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Diese wurde zunächst auf der Grundlage des SGB II erprobt und dann ins Grundgesetz aufgenommen.
Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen.
Die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist für Rentnerinnen und Rentner in der Regel von Vorteil.
Dass wir mehrere Kassen haben, hat Vorteile: Versicherte können wählen, welche Zusatzleistungen, Wahltarife oder welcher Service am besten zu ihnen passen.
Unabhängig davon gilt grundsätzlich: Entscheidungen über Fördermittel müssen transparent, regelgerecht und ohne persönliche Beeinflussung getroffen werden.
Die Rentenkommission, die ich im Dezember einsetzen werde, wird dazu fundierte Vorschläge erarbeiten.

