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Bärbel Bas
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Frage von Günter K. •

Warum werden die Doppelstrukturen in der Arbeitsverwaltung nicht beendet bzw. vom Kopf auf die Füße gestellt ?

Mit der Einführung von "Hartz IV" wurden Doppelstrukturen geschaffen und im nachhinein sogar grundgesetzlich abgesichert. Dennoch glaube ich fest daran dass das ein großer Fehler war. Insbesondere die optierenden Kommunen werden in der Bevölkerung als separate Organisationseinheit gar nicht war genommen. Hinzu kommt das die Daten die von den Optionskommunen kommen durch das BMAS so gut wie nicht evaluiert werden. Auch fehlt es an Durchgriffsrechten durch das BMAS. Es könnten durch die Zusammenlegung der Arbeitsvermittlung Kosten in Milliardenhöhe eingespart werden und dem Eingliederungstitel teilweise zur Verfügung gestellt werden. Ferner könnten weitere Synergien in der Arbeitsverwaltung erzielt werden. Die Auszahlung der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld könnte man den Krankenkassen übertragen da diese auch die beitragspflichtigen verwalten. Die neue Grundsicherung kann durch die Kommunen ausgezahlt werden so das in der Arbeitsverwaltung die Kernaufgabe Vermittlung verbleibt.

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