Im Jahr 2024 hat der Bund rund 3,98 Milliarden Euro für die Versorgung (dies ist z. B. die Alterspension, aber auch die Hinterbliebenenversorgung) der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgegeben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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