Welche Leistungen als versicherungsfremd – oder anders ausgedrückt: als nicht beitragsgedeckt – anzusehen sind, lässt sich aber nicht eindeutig festlegen. Daher werden die nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Grundlage einer engen und einer erweiterten Abgrenzung bestimmt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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