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Bärbel Bas
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Frage von Peter M. •

Wie sinnvoll sind massive Honorar-Kürzungen und die Budgetierung der Finanzierung psychotherapeutischer Behandlung in einem Bereich, der nur 1,5% Anteil an den Gesamtausgaben der Krankenkassen hat?

Sehr geehrte Frau Bas,

Die aktuelle Gesundheits-Reform führt dazu, dass die Honorare für Psychotherapeuten real um bis zu 4,5 % sinken, während die Betriebskosten steigen.

Nach der gestern im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossenen Budgetierung für psychotherapeutische Leistungen stellt sich für mich nun folgende Frage:

Wie rechtfertigt Ihre Fraktion diese massiven finanziellen Einschnitte, die laut Fachverbänden unweigerlich zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin kritischen Wartezeiten und zu Praxisschließungen führen werden – angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Ausgaben für Psychotherapie an den Gesamtausgaben der Krankenkassen nur ca 1,5%(!) beträgt? Die bereits erfolgte Honorar-Kürzung erspart z.B. insg. nur 0,05% der Gesamtausgaben!

Wie erklären Sie, dass im Rahmen der Reform die Pharmaindustrie, auf die rund 17% der Ausgaben entfallen, nur marginal zur Verantwortung gezogen wird, um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur beschlossenen Absenkung der Honorare durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten habe ich bereits hier Stellung genommen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/welche-position-beziehen-sie-zur-pauschalen-kuerzung-der-honorare-in-der-psychotherapie-um-45

Die gesetzliche Krankenversicherung braucht kurzfristig grundlegende Reformen, um die dramatische Finanzlage der GKV zu verbessern. Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.

Zugleich wollen wir weiterhin ein hohes Qualitäts- und Leistungsniveau sicherstellen. Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, die mentale Gesundheit zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Versorgung gilt es unbedingt zu vermeiden.

Das Bundeskabinett hat am 29. April das Beitragsstabilisierungsgesetz für die GKV mit den genannten Änderungen auf den Weg gebracht. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf weiter beraten. Ihre Kritikpunkte leite ich gerne an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiter.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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