Rentenreform 2026 ATZ Vertrag aufgrund der akuellen Rechtslage: Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge?
Sehr geehrte Frau Baas,
ich plane ab Juni 2027 die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (14,4% nach 39 Jahren und 3 Monaten Wartezeit) in Anspruch nehmen. Bei der anstehenden Rentenreform stellt sich mir jetzt die folgende Frage: Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge, deren Planung ansonsten komplett sinnlos gewesen wäre?
Zudem steht im Raum, dass diese Form der Rente statt mit 63 erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich sein wird, zusätzlich sollen die Abschläge hierfür erhöht werden. (CDU/CSUForderung und Forderung von sogenannten Wirtschaftsweisen, Experten und Professoren, die selbst nicht betroffen sind)
Eine vernünftige Planung / Entscheidung scheint für den "Normalbürger" kurz vor der Rente derzeit nicht möglich, weil bestehende Regeln in den Medien fast jeden Tag in Frage gestellt werden.
Freundlicher Gruß
Herbert B.
Sehr geehrter Herr B.,
die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für langjährig Versicherte ist in den Empfehlungen nicht enthalten, stattdessen spricht sich die Kommission für eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre aus. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Anhebung bei der Regelaltersgrenze angehoben werden.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

