Aus diesem Grund wird bei der Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit auf die belegten Monate und somit auf Versicherungs- oder Beitragsjahre abgestellt, nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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