Lohnt sich die private Altersvorsorge ???
Sehr geehrte Frau Bas,
Meine Frage lautet:
Ich hatte in den letzten 20 Jahren jährliche Sonderzahlungen (Weihnachts- sowie Urlaubsgeld) in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Diese Beträge lagen immer über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Als nun das Kapitel von Euro 91.000
ausgezahlt wurde, habe ich Euro 26.000 an Steuern bezahlt. Gleichzeitig kam die Krankenversicherung und möchte 10 Jahre lang monatlich Euro 176.
Insgesamt also Euro 21.120. Abzüge insgesamt Euro 47.120. Das sind 51,7%.
Das ist doch nicht fair!
Seit fast 9 Jahren wollte die SPD für mehr Gerechtigkeit sorgen. Passiert ist so gut wie nichts.
Wie kann es sein, dass die heutige Regierung Arbeitnehmern weiterhin eine betriebliche Altersversorgung empfiehlt,wenn bei Auszahlung, mehr als die Hälfte der eingezahlten Beträge abgezogen werden. Das ist Abzocke und keine soziale Gerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher kann ich diesen Bereich nicht unmittelbar beeinflussen. Grundsätzlich kann ich sagen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

