Bei der Anrechnung von Einkünften auf die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt das sogenannte Zuflussprinzip
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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