Der Gesetzentwurf hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit
Für andere mitversicherte Partner ist ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners betragen.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Kassenzulassung hat, übernimmt damit einen Versorgungsauftrag und muss ein entsprechendes Behandlungsangebot vorhalten. Eine bestimmte Patientenzahl ist dagegen nicht vorgeschrieben, auch weil Therapien unterschiedlich lang dauern.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Prinzip, dass die Höhe der Rente entsprechend der eingezahlten Beiträge berechnet wird: Demnach führen mehr und höhere Beiträge zu einer höheren Rente und umgekehrt. Für mich ist dabei immer klar: Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ist mir wichtig.
Grundsätzlich dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Preise festlegen – auch der Staat weiß nicht unbedingt, was der „richtige“ Preis etwa eines Liters Benzin ist. Der Kontrollmechanismus ist, dass eine Firma mit überhöhten Preisen damit rechnen muss, dass ein Konkurrent niedrigere Preise anbietet. Wichtig ist dabei: Preisabsprachen zwischen den Unternehmen sind verboten. Hier setzen wir an und sorgen mit einer Verschärfung des Kartellrechts dafür, missbräuchliches Verhalten im Kraftstoffmarkt schneller festzustellen und konsequent zu verfolgen.
Der Bundesrat hat am 8.5.2026 die Entlastungsprämie abgelehnt. Das ist bedauerlich, denn dieses Angebot an die Arbeitgeber wäre ist eine effektive Möglichkeit, neben Entlastungen an der Zapfsäule die Beschäftigten zusätzlich in dieser Krise zu unterstützen.

