Darin empfiehlt sie unter anderem, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, und regt an, die sogenannte Wartezeit – also den Zeitraum, den ein Amt vor dem Ruhestand innegehabt worden sein muss, damit es der Pensionsberechnung zugrunde gelegt wird – zu verlängern.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Meine Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion haben bei den aktuellen Gesetzentwürfen deutlichen Verbesserungsbedarf angemeldet, weil einzelne Regelungen den weiteren Ausbau der Erneuerbaren erschweren könnten.
Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin für den Bereich der Pflegeversicherung zuständig

