Bedeutet die geplante Rentenreform für mich als Ruhestandsbeamter, dass meine Bezüge auf BesGr A 14 abgesenkt werden, weil letzte Beförderung 2 Jahre vor Ruhestand erfolgte?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit 33 Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Darin empfiehlt sie unter anderem, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, und regt an, die sogenannte Wartezeit – also den Zeitraum, den ein Amt vor dem Ruhestand innegehabt worden sein muss, damit es der Pensionsberechnung zugrunde gelegt wird – zu verlängern. Dabei handelt es sich zunächst um Empfehlungen; die konkrete gesetzliche Umsetzung wird erst in den kommenden Monaten beraten. Bei der Umsetzung wird dem gebotenen Vertrauensschutz selbstverständlich Rechnung getragen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

