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Bärbel Bas
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Frage von Stefan K. •

Ich bin Altersrentner (69) und verdiene auf Honorartätigkeit dazu. Hier muss ich Steuern und den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Ist hier eine Änderung vorgesehen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Dieser Steuerfreibetrag gilt allerdings ausschließlich für Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Selbständige Honorartätigkeiten, wie Sie sie ausüben, sind davon nicht erfasst.

Hintergrund ist, dass die Anreize der Aktivrente gezielt Beschäftigte erreichen sollen, die dem Arbeitsmarkt sonst nicht mehr zur Verfügung stünden. Zugleich sollen die Sozialkassen gestärkt werden – das ist nur bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten gewährleistet. Viele Selbständige und Freiberufler arbeiten zudem auch ohne zusätzlichen steuerlichen Anreiz über das Rentenalter hinaus. Im Aktivrentengesetz ist aber ausdrücklich vorgesehen, dass die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aktivrente nach zwei Jahren überprüft. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch die Einbeziehung weiterer Gruppen – zum Beispiel Selbständiger – zusätzliche Impulse erschlossen werden können. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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