Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.09.2025 von Bärbel Bas SPD

Eine solidarisch umlagefinanzierte gesetzliche Rente sollte von allen für alle finanziert werden, also von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.09.2025 von Bärbel Bas SPD

Ich persönlich habe große Sympathie für Ihren Vorschlag, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird – von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 15.09.2025 von Bärbel Bas SPD

Der Bericht von Frau Ministerialdirektorin Dr. Sudhof zur Maskenbeschaffung ist dafür eine wichtige Grundlage. Er zeigt auf, dass erhebliche Fehler gemacht wurden, die bis heute den Bundeshaushalt belasten. Entscheidend ist nun, dass wir diese Fehler nicht parteipolitisch instrumentalisieren, sondern sachlich analysieren.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 15.09.2025 von Bärbel Bas SPD

Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass beide Anpassungen – die Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent und die Anpassung des neuen Pflegebeitragssatzes – in einem Schritt automatisiert umgesetzt und so Verwaltungskosten gespart werden konnten

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 29.07.2025 von Bärbel Bas SPD

Für mich als Sozialdemokratin ist klar: Nur durch Dialog, Verhandlungen und politische Lösungen kann dauerhafter Frieden, Stabilität und Sicherheit für alle Menschen im Nahen Osten erreicht werden. Deutschland hat eine besondere völkerrechtliche Verantwortung – wir nehmen sie ernst und dürfen es auch nicht bei mahnenden Worten belassen. Es braucht konkretes Handeln. Dies sollte Deutschland im Einklang mit unseren europäischen Partnern tun.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.09.2025 von Bärbel Bas SPD

Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte. Eine Beitragssatzanhebung mit differenzierten Beitragssatzhöhen war aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar. Ab August 2025 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent zu erheben.