
(...) Einer funktionierenden Partnerschaft zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden in ganz Deutschland darf nicht durch Tarifpluralität die Grundlage entzogen werden. Wenn es in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gibt, bedeutet dies die Spaltung von Belegschaften, eine Schwächung der Tarifautonomie und einen Rückgang der Tarifbindung. (...)