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Bärbel Bas
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Frage von Peter P. •

Wie wirkt sich die Anzahl der Ukrainer, die Grundsicherung im Alter beziehen, auf die aktuelle Situation in der Pflegeversicherung aus?

Sehr geehrte Frau Bas,

eine Anfrage an Ihren Vorgänger Hubertus Heil hat ergeben, dass im Jahr 2023 ca. 90.000 Ukrainer Grundsicherung im Alter bezogen haben. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie als die neue Zuständige:
1. Wie hoch war die Zahl im Jahr 2024?
2. Wieviele davon haben Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen?
3. Wie hoch waren diese Leistungen in Summe?
Mit freundlichen Grüßen
Peter P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Im Dezember 2024 bezogen 95.240 Ukrainerinnen und Ukrainer ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)) Grundsicherung im Alter.

Zur Frage, wie viele dieser Personen Leistungen der Gesetzlichen Pflegversicherung empfangen, liegen mir keine Angaben vor. Für Fragen bezüglich Ukrainerinnen und Ukrainern, die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, können Sie sich an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit wenden. 

Auch zur Höhe der Leistungen der Hilfe zur Pflege, die Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Summe beziehen, liegen mir keine Daten vor. Die Ausgaben und Einnahmen für Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII werden nicht differenziert nach der Staatsangehörigkeit der Empfängerinnen und Empfänger erhoben.

Wenn pflegebedürftige Personen einen Teil der Pflegekosten nicht selbst finanzieren können und dieser auch nicht von der Pflegeversicherung getragen wird, haben sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege als Teil der Sozialhilfe fällt in meinen Aufgabenbereich als Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass am Ende des Jahres 2023 9.920 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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