Wie sieht die Vereinbarkeit von Totalsanktionen mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 aus?
Sehr geehrte Frau Bas,
ich möchte mich auch mal bedanken, dass sie auf Fragen antworten.
Ist nicht selbstverständlich bei Politikern. Zeigt aber Bürgernähe.
Ich hatte ihnen einige Fragen zur neuen Grundsicherung gestellt, da ich mich in dem Bereich engagiere.
Das sich im System was ändern muss, stimmen die meisten wohl überein. Außer vielleicht diejenigen, die wirklich nicht wollen.
Was ich aber kritisch sehe ist, dass die aktuelle Bundesregierung Totalsanktionen beschlossen hat.
Keine Frage. Wer auf Kosten des Staates und damit von Steuergeldern anderer lebt, von dem kann man verlangen, dass er mitwirkt und zu Terminen erscheint.
Trotzdem sind laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 Totalsanktionen Verfassungswidrig.
Warum wird eine Reform des Bürgergeldes beschlossen, dass Augenscheinlich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt?
Ist für viele nicht verständlich, dass der Staat Regelungen gegen bestehendes Recht erlässt.
Grüße,
Marc.S

