Welche Weisung erteilt die BReg. der StV Brüssel – Zustimmung, Ablehnung od. Enthaltung? Wird sie veröffentl.? Falls nein, warum? Setzen Sie sich gegen anlasslose Durchsuchung privater Nachr. ein?
Betreff:
Chatkontrolle - welche Weisung geht an die Ständige Vertretung?
Sehr geehrte Frau Bas,
zur CSA-Verordnung
(Chatkontrolle) laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, die Abstimmung im Rat steht noch aus.
Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das
Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gebe.
Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position hier besonderes Gewicht.
Über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Weisungen an die Ständige Vertretung sind Teil der internen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und werden in der Regel nicht veröffentlicht. Zu den Einzelheiten der Willensbildung innerhalb des Kabinetts kann ich mich aus guten Gründen nicht öffentlich äußern.
In der Sache ist meine Haltung eindeutig: Eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten lehne ich ab. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat klargestellt, dass eine solche Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu sein muss.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

