(...) Hier das Ergebnis: Wie Sie sicherlich wissen, sind Renten der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 229 SGB V mit der gesetzlichen Rente vergleichbare Einnahmen und unterliegen deshalb der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine wiederkehrende oder um eine einmalige Versorgungsleistung handelt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

