
(...) Die Leiharbeit (auch Zeitarbeit genannt) wurde erstmals im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 geregelt. Unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl wurde die Leiharbeit schrittweise ausgebaut (insb. in den 1990er Jahren bezüglich der maximalen Überlassungsdauer und der Lockerung des Befristungsverbotes) bevor dann – und ich vermute, dass darauf Ihre Frage abzielt – die rot-grüne Bundesregierung unter dem Stichwort Agenda 2010 weitreichende gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit verabschiedete. (...)