(...) Das Recht auf Stellung eines Asylantrags in Deutschland ist ebenfalls im Grundgesetz verankert und für mich nicht verhandelbar. „Exterritoriale Asylprüfzentren“ von Unterzeichnerstaaten in anderen Staaten wären insoweit also höchstens eine Ergänzung des bestehenden Systems des internationalen Flüchtlingsschutzes und können dieses nicht ersetzen. Als Orte für solche „Prüfzentren“ kämen Drittstaaten in Frage, die von den Schutzsuchenden nach ihrer Flucht aus ihrem Herkunftsstaat durchquert werden. (...)
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