
(...) Mit der am 20.12.2014 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde die Optionspflicht weitgehend abgeschafft. Von der Optionspflicht, sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden zu müssen, waren bis dahin alle in Deutschland seit 2000 geborenen Kinder ausländischer Eltern betroffen, deren Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. (...)