
(...) Der eingangs beschriebene Übergang von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis erfolgt dann nicht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Ausländerbehörde zuvor mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf bzw. (...) Aufenthaltsrechtlich folgt aus einem Widerruf der Asylberechtigung oder der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes aber auch nicht immer eine Aufenthaltsbeendigung im Bundesgebiet. (...)