
Formal sind die Bundesländer für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zuständig, weshalb der Entwurf des Reformstaatsvertrags auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Insofern wird der Staatsvertrag nicht in den Bundestag kommen, sondern in den 16 Landesparlamenten beraten und ggf. beschlossen werden.