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Frage von Jörn-Derek G. •

Frage an Astrid Mannes von Jörn-Derek G. bezüglich Recht

Abwägung der Corona-Maßnahmen

Guten Tag Frau Mannes,

mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.
Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.
Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?

Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle.
Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.
Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?

Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Epidemischen Lage nationaler Tragweite.
Wir haben die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht leichtfertig beschlossen. Jedoch hat uns die extreme Volatilität der jüngsten Ausbruchzahlen zum Handeln gezwungen.
Aus diesem Grund haben wir mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Parlament auch beschlossen, das Bundesgesundheitsministerium zu ermächtigen, in der aktuellen brisanten Lage schnell und effektiv zu handeln. Hier sehen wir den von Ihnen angesprochenen Grundsatz auf Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz nicht verletzt.

Für die Union ist klar, dass die harten Eingriffe in das Leben unserer Gesellschaft nicht nur wirtschaftliche und fiskale Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch auf psychologischer und sozialer Ebene herausfordernd sind. Trotzdem halten wir die Maßnahmen aufgrund des neuen Infektionshochs für nötig.
Auch die Aussagekraft der von Ihnen genannten Great Barrington Declaration muss in Frage gestellt werden, da immer mehr Wissenschaftler und Ärzteverbände, so zum Beispiel der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens, die Teil-Lockdown-Maßnahmen der Regierung vehement unterstützen. Vergleicht man die Zahlen des Johns Hopkins Institut (Stand heute), so fällt auf, dass in Großbritannien mit circa 1.037.000 Fällen doppelt so viele Infizierte - in Frankreich mit 1.455.000 Covid-Fälle fast dreimal so viele Covid-Infizierte wie in Deutschland gemeldet worden sind.

Der Erfolg unserer Maßnahmen und Beschlüsse gibt der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Recht.
Für die Union ist klar, dass nur eine gemeinsame europäische Maßnahme langfristigen Erfolg bringt. Daher begrüßen wir das Vorhaben zu einer EU-weiten Impfstrategie und bauen vor allem auf eine enge Zusammenarbeit mit Frankreich, welches sich auch wieder in einem Lockdown befindet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vergangene Gesetzesinitiativen der Bundesregierung mit breiter Mehrheit unterstützt, da diese auch durch die parlamentarische Expertise im Gesundheitsausschuss bestätigt wurden.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Astrid Mannes

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