Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
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SPD - Photothek Media Lab
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Töten von nicht betäubten Tieren erlaubt bleibt, wenn es sich um eine weidgerechte Ausübung der Jagd handelt.
Ich kann nachvollziehen, warum Kastrationen in landwirtschaftlichen Betrieben gängige Praxis sind.
Einige der von Ihnen angesprochenen Punkte werden in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt.
Ich habe beide Anträge aus den genannten Gründen abgelehnt.
Meiner Ansicht nach entkoppeln Politiker:innen sich nicht wegen des hohen Gehalts von der Gesellschaft, sondern wegen des Umfelds, indem sie sich bewegen.