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Armand Zorn
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Frage von Jonas B. •
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Wie stehen Sie zur Kürzung der Leistungen für Psychotherapie um 4,5% durch die Vertretter der Gesetzlichen Versicherungen?

Sehr geehrter Herr Zorn, ich bin Psychotherapeut, Gründer einer Praxis. Die aktuellen Honorarkürzungen von 4,5% treffen die ambulante psychotherapeutische Versorgung stark. Die Begründungen wirken fehlerhaft (Datenbasis 2024, Einkommensunterschiede zwischen Arztgruppen unberücksichtigt) und verschärfen eine bereits überlastete Versorgung. Viele Kolleginnen betreuen zur entlastung der Lage bereits mehr gesetzliche Versicherte als vorgesehen. Um Praxen wirtschaftlich zu erhalten, steigt jetzt jedoch der Druck, Privat- und Selbstzahlerleistungen zu erhöhen. Psychologische Psychotherapeuten gehören zu den niedrigst vergüteten Ärzten (bis zu 50% unter dem Schnitt). Wissenschaftliche Daten zeigen wirtschaftliche Vorteile der Psychotherapie, dennoch fehlen Therapieplätze. Könnten Sie die Kürzungsentscheidung unter diesen Umständen erläutern?

Forderungen:

Rücknahme der Abwertung im EBM, klare SGB-Regelungen zur angemessenen Vergütung.

Herzliche Grüße

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