Wie setzen Sie sich für die Sicherung Psychotherapeutischer Versorgung ein?
Sehr geehrter Herr Zorn,als niedergelassene Vertragspsychotherapeutin in Frankfurt, wenden ich mich heute mit großer Sorge an Sie.Ich bitte Sie dringend, sich bei Ihren Beratungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nach der ersten Lesung im Bundestag den Empfehlungen und Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses anzuschließen und sich dafür einzusetzen,• die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wie bisher nicht zu deckeln,• die Zuschläge für eine neue Kurzzeittherapie zu erhalten,• und insgesamt die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu stärken, statt sie zu beschneiden. Das bedeutet auch die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung zu erhalten!!!!Wir setzen Sie sich für uns niedergelassene Psychotherapeuten ein? Wir setzen Sie sich für die Versorgung unserer Patienten ein?Mit freundlichen GrüßenJanika G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihren Einsatz als niedergelassene Psychotherapeutin. Ihre Sorge um die Folgen der aktuellen gesundheitspolitischen Entscheidungen für Praxen und vor allem für Patientinnen und Patienten nehme ich sehr ernst.
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz inzwischen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Gleichzeitig sehe auch ich kritisch, wenn notwendige Einsparungen dazu führen könnten, dass sich der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung verschlechtert. Ich habe deshalb bereits in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, dass wir die Auswirkungen auf die Versorgung genau im Blick behalten und Qualitätsverluste verhindern müssen.
Nicht alle Forderungen aus der psychotherapeutischen Praxis konnten im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. So werden psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die budgetierte Gesamtvergütung einbezogen. Auch die bisherigen Zuschläge für den ersten Therapieblock einer Kurzzeittherapie werden nicht fortgeführt.
Uns war zugleich wichtig, zusätzliche Schutzmechanismen für besonders sensible Bereiche auf den Weg zu bringen. Deshalb haben SPD und CDU/CSU gemeinsam beschlossen, weitere Regelungen zu treffen. Bereits begonnene Behandlungen sollen über das Jahresende 2026 hinaus abgesichert werden. Zudem sollen insbesondere für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung geschaffen werden. Diese Regelungen sollen nach der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt werden.
Für mich ist entscheidend, dass die Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht auf Kosten einer verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung geht. Gerade Menschen in akuten Krisen müssen zeitnah Hilfe erhalten können. Deshalb werde ich die angekündigten Nachbesserungen aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass die praktischen Erfahrungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dabei berücksichtigt werden.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Perspektive aus der täglichen Versorgung in die Debatte einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn

