
(...) Es ist ein wichtiges Anliegen, dass zukünftig auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einer Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart und wir, in der CDU/CSU-Fraktion, erwarten, dass dies bei den Gesetzesentwürfen berücksichtigt wird. Nach meinem Kenntnisstand wird ein entsprechender Referentenentwurf, der auch weitere „100T€-Grenzen“ beinhaltet, vor der parlamentarischen Sommerpause (Juli und August) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales fertiggestellt und veröffentlicht werden. (...)