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Anne Zerr
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Frage von Jochen T. •

Wofür wird das Geld aus de Steuereinnahmen von Prostituierten ausgegeben und in welcher Höhe sind Einnahmen generiert worden, nach Jahren seit 2002? Kann das Geld für Frauenhäuser eingesetzt werden?

https://frauenmediaturm.de/neue-frauenbewegung/prostitution/
Laut dem Artikel ist der Eu Ratschlag nicht umgesetzt worden und die Ratifikation wurde unterlassen. Kommt das noch?
2010 wurde evaluiert das das Legalisieren der Rotlichtdienstleistungen zum Schutz von 2002 "gescheitert wäre." Wird da noch etwas geschehen?
Kann nicht ein Arbeitsverbot für Nichtdeutsche Staatsbürger den Menschenhandel zu diesem Zwecke bremsen? Könnte das Puffsteuergeld nicht in die Frauenhäuser fließen um gegen Gewalt vorzugehen und wieviel wird dadurch eingenommen? Kann es sein das Onlinepornoseiten primär US amerikanisch sind und diese durch verzerrte Darstellung von Sexueller Normalität die Jugend in eine Gefährdende Sicht der Liebe bringen die zudem das Rotlichtgeschäft mit unnormalen Dienstleistungspraktiken bestärken? Ab 18 Zugangsklicks sind gänzlich ungeeignet und jeder Minderjährige kann das natürlich leicht umgehen, wäre eine Reform denkbar(2-Faktor Authentifizierung)
Danke fürs Antworten.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr T.,

danke für Ihre ausführlichen Fragen. Das Thema liegt nicht bei mir, aber ich beantworte Ihnen gerne, was sich fundiert sagen lässt.

Steuereinnahmen aus Prostitution: Es gibt keine bundesweite, zentral erfasste Statistik seit 2002. Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer werden wie bei jedem anderen Gewerbe erhoben, aber nicht separat nach Branche ausgewiesen. Zusätzlich erheben einige Städte eine kommunale „Vergnügungssteuer“ (auch „Bordellsteuer“ genannt), z. B. Köln seit 2004 mit 6 Euro pro Sexdienstleisterin und Tag. Diese Beträge sind aber klein und lokal sehr unterschiedlich – in Ulm etwa kamen 2017 rund 200.000 Euro aus der Bordellsteuer zusammen, das waren knapp 5 Prozent der gesamten städtischen Vergnügungssteuer. Der Bundesrechnungshof hat zudem wiederholt kritisiert, dass die tatsächliche Besteuerung wegen häufiger Ortswechsel und fehlender Aufzeichnungen oft gar nicht gelingt.

Könnte das Geld in Frauenhäuser fließen? Die kommunale Vergnügungssteuer fließt in den allgemeinen städtischen Haushalt, ist also nicht zweckgebunden. Eine rechtlich verbindliche Zweckbindung wäre ungewöhnlich und würde vermutlich haushalts- und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen; eine politische Selbstverpflichtung des Stadtrats wäre dagegen ohne Weiteres möglich und wurde in anderen Kontexten bereits praktiziert. Städte könnten aus den Einnahmen theoretisch auch Frauenhäuser finanzieren, aber angesichts der geringen Beträge wäre der Effekt eher symbolisch. Der eigentliche Hebel wäre eine auskömmliche, bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern über den regulären Haushalt – dafür setzt sich Die Linke seit Langem ein, unabhängig von dieser einen Steuerquelle.

Zum „EU-Ratschlag“: Das Europäische Parlament hat 2014 mit dem sogenannten Honeyball-Bericht die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich mit einem Sexkaufverbot nach nordischem Modell zu befassen; der Europarat schloss sich mit einer ähnlichen, ebenfalls unverbindlichen Empfehlung an. Beides sind politische Empfehlungen, keine bindenden Konventionen – es gab also nichts zu „ratifizieren“, und Deutschland hat sich bewusst gegen dieses Modell entschieden. Zur Einordnung: Die Fraktion Die Linke lehnt ein Sexkaufverbot mehrheitlich ab. Wir sehen die Kriminalisierung von Freiern als kontraproduktiv, weil sie Sexarbeit in die Illegalität und damit in unsichere Verhältnisse drängt, wie es Erfahrungen aus Frankreich und Schweden zeigen. Es gibt dazu allerdings auch innerhalb der Partei eine kontroverse Debatte.

Zum Arbeitsverbot für Nicht-deutsche Staatsbürger*innen: Das lehne ich ab, und zwar aus praktischen wie rechtlichen Gründen. Für EU-Bürger*innen wäre ein solches Verbot ohnehin ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Vor allem aber würde es das eigentliche Problem verschlimmern: Wer Menschen die legale Arbeit verbietet, drängt sie nicht aus der Prostitution, sondern in noch prekärere, unsichtbarere und damit für Menschenhändler leichter ausnutzbare Verhältnisse. Das zeigt sich auch bei anderen Berufsverboten für Migrant*innen. Wirksamer gegen Menschenhandel sind aus unserer Sicht konsequente Strafverfolgung der Ausbeuter, niedrigschwellige Beratungsangebote unabhängig vom Aufenthaltsstatus und echte Ausstiegshilfen.

Zur Altersverifikation bei Pornoseiten: Hier bewegt sich gerade tatsächlich etwas. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht seit Jahren gegen große Plattformen wie Pornhub oder YouPorn vor, weil diese keine wirksame Altersverifikation umsetzen; mehrere Verwaltungsgerichte haben die daraufhin verhängten Sperrverfügungen bestätigt, seit Anfang 2026 werden entsprechende Seiten von großen deutschen Providern zunehmend gesperrt. Ein aktuelles EuGH-Urteil hat zudem klärgestellt, dass Deutschland auch Plattformen mit Sitz im EU-Ausland zu robusten Altersprüfungen zwingen darf, was das bisherige Schlupfloch über das Herkunftslandprinzip schließt. Die KJM erkennt inzwischen auch technisch anspruchsvollere Verfahren wie Autoident-Technologie (automatischer Abgleich von Foto und Ausweisdokument) an. Eine reine Klick-Bestätigung reicht rechtlich schon heute nicht aus – das Problem liegt eher in der Durchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern, woran mit dem EuGH-Urteil gerade gearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Zerr

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