Würden Sie bei einen Antrag für ein AFD Verbot beim Bundesverfassungsgericht gerne voranbringen?

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Überprüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kann nur durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat beantragt werden. Als Abgeordnete im Bayerischen Landtag kann ich hier also nichts dazutun. Ein Verbot ist eine zweischneidige Sache. Zuerst einmal ist die Verfassungswidrigkeit eindeutig nachzuweisen. Das ist auch ohne den Einsatz von V-Männern gut möglich – die Veröffentlichungen der AFD reichen dazu voll aus.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Franke