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Anna Aeikens
CDU
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Frage von Tina B. •

Wie wollen Sie Tariflöhne fördern udn Unternehmen zu ordentlichem Lohn zwingen?

Wie Sie wissen, ist die Tarifbindung in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dies betrifft insbesondere Ostdeutschland, wo die Zahl der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse von 63 Prozent im Jahr 1998 auf 45 Prozent im Jahr 2023 gesunken ist. Diese Entwicklung ist alarmierend, da tarifgebundene Beschäftigte im Schnitt deutlich höhere Löhne erhalten als ihre nicht tarifgebundenen Kollegen. Die NGG ist zu z. B. schwach für richtige Lohn-Streiks im Einzelhandel und ordentliche Löhne.

Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Tarifbindung wieder zu stärken. In der Vergangenheit, zur Zeit der DDR, waren Unternehmen gezwungen, sich an Tarifverträge zu halten, und Gewerkschaftsbeiträge wurden begünstigt. Dies führte zu einer höheren Tarifbindung und besseren Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer. Ich glaube, dass ähnliche Maßnahmen auch heute notwendig sind, um die Tarifbindung wieder zu erhöhen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich ist die Tarifbindung in einigen Branchen seit längerer Zeit rückläufig, was zu bedauern ist. Für mich sind gute Löhne eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unserer Sozialen Marktwirtschaft. Als CDU/CSU setzen wir uns dafür ein, dass Tariflöhne wieder die Regel werden. Deshalb wollen wir u.a. ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen. 

Gleichzeitig sind auch die Gewerkschaften in der Pflicht, sich für faire Löhne und eine bessere Tarifbindung einzusetzen. Staatliche Eingriffe in die Autonomie der Tarifpartner lehnen wir ebenso ab, wie die politische Festlegung der Höhe des Mindestlohns. Die Zuständigkeit dafür liegt nach unserer Überzeugung bei der unabhängigen Mindestlohnkommission, die in einer Gesamtabwägung eine Höhe empfiehlt.    

Ihr Vorschlag, auf Maßnahmen aus der Zeit der DDR zurückzugreifen, ist abzulehnen, da es in der DDR keine Tarifautonomie zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gab. Die Rahmenkollektivverträge waren ein Instrument des Staates zur Durchsetzung seiner Lohnpolitik. Ebenso gab es kein geregeltes Verfahren für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den vertragsschließenden Parteien. Solche Regelungen entsprechen nicht den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.  

Mit freundlichen Grüßen

Anna Aeikens, MdB 

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