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Anna Aeikens
CDU
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Frage von Laura H. •

Wie stehen Sie zur Einführung verbindlicher Mindeststandards für Löhne und Sozialschutz in der Saisonarbeit, insbesondere in der Landwirtschaft?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Als Bundestagsabgeordnete mit landwirtschaftlichem Hintergrund und eigener Beratungsfirma interessieren mich Ihre Positionen zur sozialen Situation von Arbeitskräften in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn wird in der Branche teils kritisch gesehen – mit dem Argument, man zahle ohnehin über Tarif. Wenn dem so wäre, wäre eine Mindestlohnregelung doch überflüssig. Wie positionieren Sie sich hierzu?
Besonders Saisonarbeitskräfte – viele aus dem EU-Ausland – sind für die Produktion unverzichtbar, fallen aber häufig durch soziale Raster: eingeschränkte Krankenversicherung, kaum Rentenansprüche, schlechte Unterkünfte. Welche Maßnahmen sehen Sie, um deren soziale Absicherung zu verbessern?
Wie sollte aus Ihrer Sicht gegen Lohndumping und Schwarzarbeit vorgegangen werden, ohne die Betriebe zu überfordern? Und wie kann die EU-rechtlich gebotene Gleichstellung von ausländischen Arbeitskräften besser umgesetzt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Durch den Mindestlohn sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt werden. Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 war von der Überzeugung getragen, dass nur faire Löhne für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Die Wirtschaft soll und darf sich keine Wettbewerbsvorteile durch Lohndumping verschaffen. Der Mindestlohn verfolgte damit einen klaren ordnungspolitischen Ansatz. Dieser Ansatz wurde in der letzten Wahlperiode von der Ampel-Regierung durch eine politische motivierte Festsetzung des Mindestlohns gebrochen. Dadurch wurden die Sozialpartner entmachtet, denn die Lohnfindung liegt in unserer sozialen Marktwirtschaft in den Händen der Sozialpartner und nicht beim Staat. CDU/CSU stehen zum gesetzlichen Mindestlohn, haben sich aber stets gegen eine politische Festlegung der Höhe ausgesprochen. Die Zuständigkeit liegt nach unserer Überzeugung bei der unabhängigen Mindestlohnkommission, die in einer Gesamtabwägung eine Höhe empfiehlt. Grundsätzliches Ziel ist ein höhere Tarifbindung, denn Tariflöhne sollten wieder stärker die Regel werden.    

In vielen Bereichen der Landwirtschaft sind Saisonarbeitskräfte unerlässlich. Deshalb will die neue Bundesregierung die Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage anpassen. Ebenso vorgesehen ist eine Stichtagsverlängerung der Tariflichen Zusatzrente für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft um zehn Jahre. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls zu den hohen Arbeitsschutzstandards in Deutschland.

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt, um effektiver gegen illegale Beschäftigung vorgehen zu können. Mit einer besseren digitalen Vernetzung werden die Kontrollen bürokratiearm und effektiver gestaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Anna Aeikens, MdB 

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